Urteilsverkündung Verfassungsgericht: Wird Schleswig-Holstein Deutschlands erste Fracking-Verbotszone?

03-12-2019 Patrick
Am Freitag ab 12 Uhr verkündet das Landesverfassungsgericht in Schleswig in öffentlicher Sitzung seine Entscheidung in der Frage, ob Schleswig-Holstein Fracking landesweit verbieten darf. Ein solches Verbot fordert unsere Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Schleswig-Holstein wäre das erste Bundesland, das Fracking verbietet.

Hintergrund: In Deutschland ist bisher das "konventionelle Fracking" erlaubt - auch in den in Schleswig-Holstein vorherrschenden Gesteinsschichten. Von der Bevölkerung wird das Verfahren abgelehnt, weil es Umwelt, Gesundheit, Eigentum und Klima gefährdet. Nach Erdbeben hat Großbritannien Fracking dieses Jahr gestoppt, in Frankreich ist es seit Jahren verboten. Die von vielen Organisationen und Parteien unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat beim Landtag über 40.000 Unterschriften eingereicht, die ein generelles Frackingverbot im schleswig-holsteinischen Landeswassergesetz fordern. Die Landtagsmehrheit verweigert die Umsetzung bisher als verfassungswidrig. Die Grünen haben aber im September angekündigt: "Sollte das Verfassungsgericht uns weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen, werden wir diese ebenfalls nutzen".

Unsere Kritik: Fracking macht die hochriskante und klimaschädliche Ölförderung profitabel, und die hat in Schleswig-Holstein bereits zu 98 Umweltschäden geführt. Im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer konnte die Bohrplattform Mittelplate nur durch eine Notoperation gerettet werden. Im niedersächsischen Emlichheim wurde erst dieses Jahr eine jahrelange Leckage von giftigen Stoffen bekannt; außerdem löste die Ölförderung Erdbeben aus und beschädigte Häuser.

Hinweis: Das Urteil betrifft nicht das laufende Volksbegehren zum Schutz des Wassers, das der Landtag für zulässig erklärt hat. Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, dass die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen nicht länger Vorrang z.B. vor dem Schutz der Gesundheit in Katastrophenfällen hat. Die Herausgabe von Unternehmensinformationen zum Schutz vorrangiger Interessen der Öffentlichkeit soll durchgesetzt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt, um einen Volksentscheid über diese Frage durchzusetzen.

Presseeinladung des Landesverfassungsgerichts:
<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Presse/PI/2019_12_02_Verkuendung_Fracking.html>