13.11.2019: Wasser💧wird geschützt, Transparenz steht aus

14-11-2019 Patrick
PRESSEMITTEILUNG VOM 13.11.2019

Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers begrüßt die teilweise Umsetzung ihrer Forderungen am heutigen Tag als großen Erfolg aller Unterzeichner/innen und appelliert an alle Landtagsfraktionen, bei der Umsetzung des noch verbleibenden Teils an einem Strang zu ziehen.

Wie mit dem aktuell laufenden Volksbegehren gefordert hat der Landtag heute die Zuständigkeit der örtlichen Wasserbehörden gestärkt, die Haftung von Ölkonzernen für Schäden verschärft, Anordnungen der Wasserbehörden zur Beseitigung von Schäden ermöglicht und einen sofortigen Bohrstopp bei Wassergefährdung und unerwartetem Wasserfund vorgeschrieben.[1]

Die SPD hat erfreulicherweise angekündigt, im Dezember auch die Umsetzung des noch ausstehenden Punktes des Volksbegehrens zur Abstimmung zu stellen[2]: Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden sollen künftig im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage rechtssicher Informationen weitergeben oder veröffentlichen dürfen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden müssen.

“Zum Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen müssen Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren von Bergbaukonzernen gelagerte oder geförderte Gefahrenstoffe kennen”, erklärt Vertrauensperson Reinhard Knof. “Niemand muss deswegen eine ‘Gefährdung des Wirtschaftsstandorts’ befürchten, denn schon heute hat jede Behörde im überwiegenden öffentlichen Interesse auf Antrag Unternehmensinformationen herauszugeben. Gerade in Eil- und Katastrophenfällen muss eine Weitergabe künftig aber auch ohne langwieriges Antragsverfahren möglich werden. Geschäftsinteressen dürfen nicht länger vor den Schutz von Leben und Gesundheit in Katastrophenfällen gestellt werden!”

Die Volksinitiative ruft alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zur Unterzeichnung des Volksbegehrens auf.[3] Die Bürger in Schleswig-Holstein können jetzt darüber entscheiden, ob ihnen ihr Leben und ihre Gesundheit wichtiger sind, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie müssen nur in das nächste Rathaus oder Amt gehen und für das Volksbegehren unterschreiben.

[1] Gesetzesbeschluss: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01700/drucksache-19-01763.pdf
[2] SPD-Ankündigung: http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2019-11-13-13-03-58-5743/?tVon=&tBis=¶mSeite=50
[3] Homepage der Volksinitiative: https://vi-wasser.de/