02.10.2019: Frackingverbot im Landeswasserrecht nicht „offensichtlich verfassungswidrig“

09-10-2019 Patrick
Pressemitteilung zur Volksinitiative zum Schutz des Wassers 02.10.2019:

Frackingverbot im Landeswasserrecht nicht „offensichtlich verfassungswidrig“

Gestern fand die mündliche Verhandlung zum Antrag der Volksinitiative für ein Frackingverbot im Landeswasserrecht vor dem Landesverfassungsgericht statt. In einem umfangreichen Programm wurden zahlreiche Rechtsfragen diskutiert und die Komplexität der Frage der Zulässigkeit dieser Gesetzesinitiative der Volksinitiative aufgezeigt. Die Entscheidung will das Verfassungsgericht am 06.12.2019 um 12 Uhr verkünden.

„Dieses Verfahren zeigt, dass ein Frackingverbot im Landeswasserrecht keineswegs 'offensichtlich verfassungswidrig' ist, wie von Landesregierung und Jamaika-Koalition behauptet wird. Vielmehr handelt es sich um eine hochkomplexe Fragestellung, die verfassungsrechtlich geklärt gehört,“ sagt Dr. Reinhard Knof, Vertrauensperson der Volksinitiative.

Zu dem vorgestern vorgelegten Änderungsantrag der Jamaika-Koalition zum geplanten Wasserrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), Vertrauensperson der Volksinitiative zum Schutz des Wassers: “Auf Druck unseres Volksbegehrens will die Jamaika-Koalition jetzt einige unserer Forderungen zur Unternehmenshaftung und zum Wasserschutz umsetzen – gut so. Dass dadurch ‘Fracking in Schleswig-Holstein verboten werden’ solle, wie gestern per Pressemitteilung verbreitet wurde, entspricht aber nicht den Tatsachen.“
Bisher blockiert die Koalition nicht nur das von unserer Volksinitiative geforderte gesetzliche Fracking-Verbot und zwingt die Volksinitiative, gegen Landtag und Landesregierung vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzesinitiativen der Volksinitiative standen Anfang des Jahres schon einmal auf der Tagesordnung und wurden damals entgegen anders lautender Versprechen ohne Begründung wieder abgesetzt. Ebenso verhindert die Koalition zum Schutz vermeintlicher "Geschäftsgeheimnisse" die Aufdeckung von Gefahren, selbst wo Gesundheitsgefahren für Bevölkerung, Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz oder Korruption drohen. Eine Umsetzung eines Teils der Gesetzesvorhaben der Volksinitiative scheint nur durch den Druck des vor einem Monat gestarteten Volksbegehrens möglich zu werden, ist aber noch nicht beschlossen.

Daher sind alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner aufgefordert gegen diese Politik aufzubegehren und das Volksbegehren zum Schutz desvWassers nach Kräften zu unterstützen! Die Unterschriften können in Rathäusern und Ämtern geleistet werden. Das Formular kann auch aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und an die dort angegebene Adresse geschickt werden. 80.000 Unterschriften werden benötigt. Seien Sie dabei und unterstützen Sie Wasserschutz und Transparenz.